Online-Registrierkasse 2026 — wen betrifft die Pflicht
Die Pflicht zur Nutzung einer Online-Registrierkasse (kasa fiskalna online) umfasst schrittweise immer mehr Branchen. Im Jahr 2026 ist die Liste so umfangreich wie nie zuvor, und die Befreiungsgrenze bleibt bei 20 000 PLN Jahresumsatz gegenüber natürlichen Personen. Nachfolgend ein umfassender Leitfaden: Wen betrifft die Pflicht, welche Fristen gelten, was kostet die Einführung und welche Sanktionen drohen bei fehlender Kasse.
Rechtsgrundlage
Die Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen ergibt sich aus Art. 111 des VAT-Gesetzes (Dz.U. 2024 Pos. 361 konsolidierte Fassung). Den detaillierten Katalog der Branchen und Tätigkeiten mit unbedingter Registrierungspflicht legt die Verordnung des Finanzministers vom 24. November 2023 über die Befreiungen von der Pflicht zur Führung der Verkaufsaufzeichnungen mittels Registrierkassen (Dz.U. 2023 Pos. 2605) fest, novelliert durch die Verordnung vom 18. Dezember 2025 mit Wirkung ab 1. Januar 2026.
Online-Kassen (sog. Kassen mit elektronischer Kopiespeicherung und Datenübertragung an das CRK — Centralne Repozytorium Kas, das zentrale Kassenregister) sind seit dem 1. Januar 2023 der einzig zulässige Kassentyp. Alte Kassen mit Papier- oder elektronischer Kopiespeicherung dürfen nicht mehr verwendet werden — ihr Austausch musste spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.
Branchen mit Kassenpflicht unabhängig vom Umsatz
Unabhängig vom Umsatz ist eine Kasse unter anderem erforderlich bei: Kfz-Werkstätten, Friseuren, Kosmetikerinnen, Ärzten, Rechtsanwälten, dem Verkauf von LPG, Kraftstoffen, Elektronik, Parfüm, Tabak und Alkohol. Ab 2026 kommen IT-Reparaturen, Tierpflegesalons und die Gastronomie (mit Ausnahme von B2B-Catering) hinzu.
Vollständige Liste der Branchen und Tätigkeiten mit Kassenpflicht unabhängig vom Umsatz im Jahr 2026:
| Gruppe | Beispielhafte Tätigkeiten / PKWiU | Pflicht seit |
|---|---|---|
| Kfz-Branche | Fahrzeugreparatur, Reifenwechsel, Ersatzteilverkauf (PKWiU 45.20) | 2015 |
| Persönliche Dienstleistungen | Friseurhandwerk, Kosmetik, Tätowierung | 2015 |
| Medizin | Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten | 2015 |
| Recht und Beratung | Rechtsanwälte, Rechtsberater, Notare, Steuerberater | 2015 |
| Kraftstoffe und LPG | Einzelhandelsverkauf von Kraftstoffen, LPG-Gas | 2015 |
| Elektronik und Parfüm | Computer, Telefone, Fotoapparate, Parfüm, Eau de Toilette | 2015 |
| Tabak und Alkohol | Alkoholische Getränke, Tabakerzeugnisse | 2015 |
| Gastronomie | Gastronomische Dienstleistungen (mit Ausnahme von B2B-Catering) | 2021 |
| Fitness und Freizeit | Fitnessstudios, Fitnessclubs, Sportanlagen | 2021 |
| IT-Reparaturen (neu) | Service für Computer, Drucker, Smartphones | 2026 |
| Tierpflege (neu) | Grooming, Tierhotels, Hunde-Spa-Salons | 2026 |
Hinweis: Wenn Sie eine Tätigkeit aus der obigen Liste ausüben, bedeutet bereits ein einziger Zloty Umsatz mit einer natürlichen Person ohne Gewerbetätigkeit die Kassenpflicht — ohne Umsatzschwelle.
Befreiungsgrenze 20 000 PLN — wen betrifft sie
Alle übrigen Unternehmer sind bis zu einem Jahresumsatz von 20 000 PLN mit natürlichen Personen befreit (anteilig im ersten Geschäftsjahr). Nach Überschreitung haben Sie 2 Monate Zeit für die Installation. B2B-Verkäufe mit Rechnung werden nicht auf die Grenze angerechnet.
Anteilige Berechnung der Grenze
Wenn Sie Ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres aufnehmen, wird die Grenze anteilig zur Anzahl der Geschäftstage im jeweiligen Steuerjahr berechnet:
Grenze = 20 000 PLN × (Anzahl der Geschäftstage im Jahr / 365)
Praktisches Beispiel
Anna hat am 1. Juli 2026 ein Fotostudio eröffnet. Ihre Grenze für 2026 beträgt:
20 000 PLN × (184 / 365) = 10 082 PLN
Bis zum 30. September erreichte sie 10 500 PLN B2C-Umsatz. Die Überschreitung trat ein, daher hat sie bis zum 30. November 2026 Zeit, eine Online-Registrierkasse zu installieren (2 Monate ab Ende des Monats, in dem die Grenze überschritten wurde).
Was wird auf die Grenze angerechnet und was nicht
| Wird angerechnet | Wird nicht angerechnet |
|---|---|
| Warenverkauf an natürliche Personen (B2C) | Verkauf an Unternehmen mit VAT-Rechnung (B2B) |
| Dienstleistungen für natürliche Personen | Verkauf von Anlagevermögen |
| Anzahlungen und Vorauszahlungen von natürlichen Personen | Innergemeinschaftliche Lieferungen (WDT) |
| B2C-Versandhandel (bei Barzahlung bei Lieferung) | Verkauf mit Banküberweisung, wenn aus den Aufzeichnungen die Käuferdaten hervorgehen (Befreiung gemäß §2 Abs. 1 der Verordnung) |
Schritt für Schritt: Einführung einer Online-Registrierkasse
- Prüfen Sie, ob Ihre Branche auf der Pflichtliste steht — falls ja, überspringen Sie die Grenzwertanalyse und installieren Sie die Kasse sofort.
- Berechnen Sie den B2C-Umsatz — summieren Sie die Verkäufe an natürliche Personen im laufenden Jahr (anteilig, falls es das erste Jahr ist).
- Wählen Sie eine Kasse — sie muss über eine Zulassung (GUM-Entscheidung, d. h. des Hauptamtes für Maße) und ein Kommunikationsmodul für das CRK verfügen. Beliebte Modelle: Posnet Ergo Online, Novitus Next Online, Elzab Jota Online.
- Fiskalisierung — ein Servicetechniker führt die Fiskalisierung durch (Vergabe der eindeutigen Nummer) und registriert die Kasse im CRK.
- Melden Sie die Kasse beim Finanzamt an — füllen Sie das Online-Formular auf podatki.gov.pl aus oder reichen Sie es in Papierform beim Finanzamt innerhalb von 7 Tagen nach der Fiskalisierung ein.
- Beantragen Sie die ulga (Steuervergünstigung) von 700 PLN — in der VAT-7/VAT-7K-Erklärung für den Zeitraum, in dem die Registrierung begonnen wurde.
- Achten Sie auf die technischen Überprüfungen — alle 2 Jahre ist eine Pflichtüberprüfung vorgeschrieben (Art. 111 Abs. 3d des VAT-Gesetzes). Fehlende Überprüfung = Verlust des Anspruchs auf die ulga und Geldstrafe.
Kosten und Steuervergünstigung für den Kassenkauf
Online-Kasse: 1 200–2 500 PLN netto + Abonnement 15–30 PLN/Monat für die Datenübertragung an das CRK. Das Finanzamt erstattet 90 % der Anschaffungskosten, maximal 700 PLN, bei fristgerechter Anmeldung. Fehlende Kasse = Sanktion von 30 % der VAT auf den nicht dokumentierten Umsatz.
Kostenvergleich von Online-Registrierkassen im Jahr 2026
| Modell | Nettopreis | CRK-Abonnement | Ulga netto (90 %, max. 700 PLN) | Kosten 1. Jahr nach ulga |
|---|---|---|---|---|
| Posnet Ergo Online | 1 350 PLN | 20 PLN/Monat | 700 PLN | 890 PLN |
| Novitus Next Online | 1 600 PLN | 25 PLN/Monat | 700 PLN | 1 200 PLN |
| Elzab Jota Online | 2 200 PLN | 15 PLN/Monat | 700 PLN | 1 680 PLN |
| Virtuelle Kasse (Tablet + App) | 800 PLN (Lizenz) | 30 PLN/Monat | 700 PLN | 460 PLN |
Voraussetzungen für die ulga von 700 PLN
- Die Kasse verfügt über eine gültige GUM-Entscheidung (Zulassung) und ein Modul zur Datenübertragung an das CRK.
- Der Steuerpflichtige hat die Registrierung innerhalb der vorgeschriebenen Frist begonnen (nicht verspätet).
- Die Kasse wurde innerhalb von 7 Tagen nach der Fiskalisierung beim zuständigen Finanzamt angemeldet.
- Der Betrag der ulga wird in der Erklärung VAT-7 (Pos. 52) oder VAT-7K abgezogen. Von der VAT befreite Steuerpflichtige erhalten die Erstattung auf Antrag auf ihr Bankkonto (Frist: 25 Tage).
Virtuelle Kassen — Neuheit 2026
Seit dem 1. Februar 2026 gilt eine Verordnung, die virtuelle Kassen (softwarebasiert) in folgenden Branchen zulässt: Gastronomie, Personenbeförderung, Hoteldienstleistungen und Ticketverkauf. Eine virtuelle Kasse ist eine zertifizierte Anwendung auf einem Tablet oder Smartphone, die mit dem CRK verbunden ist — ein separates Fiskalgerät ist nicht erforderlich. Die Kosten sind geringer (ca. 800 PLN Lizenz + Abonnement), allerdings ist sie ausschließlich in den in der Verordnung genannten Branchen zulässig.
Häufigste Fehler bei der Einführung einer Kasse
- Zu späte Installation — der Unternehmer wartet bis zum letzten Tag der Frist und schafft die Fiskalisierung nicht rechtzeitig. Folge: Sanktion von 30 % VAT.
- Fehlende Datenübertragung an das CRK — die Kasse muss sich mindestens einmal täglich mit dem CRK verbinden. Eine Unterbrechung von über 48 Stunden erfordert eine Meldung an den Service und das Finanzamt.
- Falscher VAT-Satz auf dem Kassenbon — z. B. Anwendung von 8 % statt 23 % bei kosmetischen Dienstleistungen. Das Finanzamt wertet dies als fehlerhafte Aufzeichnung.
- Fehlende technische Überprüfung — wenn Sie die Überprüfung nicht alle 2 Jahre durchführen lassen, verlieren Sie den Anspruch auf die ulga und müssen 700 PLN zurückzahlen.
- Ausstellung von Kassenbons mit NIP über 450 PLN — ein Kassenbon mit NIP (Steueridentifikationsnummer) des Käufers bis 450 PLN gilt als vereinfachte Rechnung. Oberhalb dieses Betrags sollte der Kunde eine vollständige Rechnung verlangen.
- Fehlende NIP auf dem Kassenbon bei Rechnungsanforderung — seit 2020 kann eine Rechnung zu einem Kassenbon nur ausgestellt werden, wenn der Bon die NIP des Käufers enthielt. Fehlt sie, wird die Rechnungsausstellung verweigert.
Sanktionen bei fehlender Registrierkasse
Die Konsequenzen sind empfindlich und vielschichtig:
| Art der Sanktion | Rechtsgrundlage | Folge |
|---|---|---|
| Zusätzliche Steuerschuld von 30 % VAT | Art. 111 Abs. 2 des VAT-Gesetzes | 30 % der Vorsteuer aus Einkäufen — kein Recht auf VAT-Abzug bei Einkäufen im Zusammenhang mit nicht registriertem Umsatz |
| Geldstrafe (KKS — Steuerstrafgesetzbuch) | Art. 62 §1 KKS | Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze (2026 max. ca. 5,4 Mio. PLN) |
| Bußgeld im Mandatsverfahren | Art. 62 §5 KKS | Bis zu 7 200 PLN (das 5-Fache des Mindestlohns / 10) |
| Verlust des Anspruchs auf die ulga | Art. 111 Abs. 6 des VAT-Gesetzes | Pflicht zur Rückzahlung der ulga von 700 PLN + Zinsen |
Termine 2026 — Kalender
| Termin | Ereignis |
|---|---|
| 1. Januar 2026 | Erweiterung der Pflichtbranchenliste (IT-Reparaturen, Grooming, vollständige Gastronomie) |
| 1. Februar 2026 | Inkrafttreten der Vorschriften über virtuelle Kassen |
| 2 Monate nach Überschreitung der Grenze | Frist für die Kasseninstallation nach Überschreitung von 20 000 PLN B2C |
| 7 Tage nach Fiskalisierung | Anmeldung der Kasse beim zuständigen Finanzamt |
| Alle 2 Jahre ab Fiskalisierung | Obligatorische technische Überprüfung der Kasse |
| 25. Tag des Monats nach dem Quartal/Monat | Abzug der ulga in der Erklärung VAT-7 / VAT-7K |
FAQ — Häufig gestellte Fragen
Erfordert der Verkauf auf Allegro eine Registrierkasse?
Ja, wenn Sie an natürliche Personen verkaufen und die Grenze von 20 000 PLN überschreiten (oder eine Tätigkeit aus der Pflichtliste ausüben). Ausnahme: Verkauf ausschließlich mit Banküberweisung, wenn die Aufzeichnungen die Identifizierung des Käufers ermöglichen — dann gilt die Befreiung gemäß §2 Abs. 1 der Verordnung.
Kann ich eine Registrierkasse mit Fiskaldrucker statt einer Online-Kasse verwenden?
Nein. Seit 2023 sind ausschließlich Online-Kassen mit Datenübertragung an das CRK zulässig. Fiskaldrucker, die mit einem Computer zusammenarbeiten, gelten weiterhin als Kassen — müssen aber über ein Online-Modul verfügen.
Was passiert, wenn das Internet im Geschäft ausfällt?
Die Kasse speichert die Daten im internen Speicher und überträgt sie nach Wiederherstellung der Verbindung an das CRK. Die zulässige Unterbrechung beträgt 48 Stunden. Bei längerer Dauer müssen Sie den Ausfall dem Service und dem Finanzamt melden.
Ist für private Vermietung eine Kasse erforderlich?
Die private Vermietung (außerhalb der Gewerbetätigkeit) an natürliche Personen genießt eine sachliche Befreiung (§2 Abs. 25 der Verordnung). Eine Kasse ist unabhängig vom Betrag nicht erforderlich — vorausgesetzt, der gesamte Umsatz wird durch Rechnungen oder Verträge mit Mieterdaten dokumentiert.
Muss ich einen Kassenbon drucken, wenn der Kunde einen E-Bon möchte?
Seit dem 15. September 2023 kann der Steuerpflichtige einen E-Bon (e-paragon) versenden (mit Zustimmung des Käufers) — der elektronische Bon ist dem Papierbon gleichgestellt. Voraussetzung: Die Kasse muss die E-Bon-Funktion unterstützen, und der Käufer muss vor der Transaktion zustimmen.
Wie hoch ist die Strafe bei fehlender Registrierkasse?
Neben der Sanktion von 30 % VAT droht eine Geldstrafe nach dem KKS (Steuerstrafgesetzbuch) — im Mandatsverfahren bis zu 7 200 PLN, im Gerichtsverfahren bis zu 180 Tagessätze (2026 beträgt der Tagessatz 130–43 380 PLN, sodass die Höchststrafe über 5 Mio. PLN beträgt — derart strenge Strafen betreffen jedoch extreme Fälle).
Zusammenfassung
Prüfen Sie, ob Ihre Branche nicht der unbedingten Kassenpflicht unterliegt. Wenn Sie sich der Grenze von 20 000 PLN B2C-Umsatz nähern, planen Sie die Kasse einen Monat im Voraus. Denken Sie an die fristgerechte Anmeldung beim Finanzamt und die Beantragung der ulga von 700 PLN — das sind echte Einsparungen bei der Einführung. Regelmäßige technische Überprüfungen alle 2 Jahre und eine störungsfreie Datenübertragung an das CRK gewährleisten, dass Sie Sanktionen vermeiden und Ihr Recht auf VAT-Abzug behalten.