Einmalige Abschreibung bis 100 000 PLN für kleine Unternehmen — Leitfaden 2026
Die einmalige Abschreibung (amortyzacja jednorazowa) ist eine steuerliche Vergünstigung, dank der Sie Ausgaben für Anlagegüter bis 10 000 PLN oder einen Gesamtbetrag von bis zu 100 000 PLN pro Jahr sofort als Betriebsausgaben geltend machen können — statt sie über mehrere Jahre zu verteilen. Für kleine Unternehmen bedeutet das eine unmittelbare Steueroptimierung, die die Steuerlast um mehrere tausend Zloty senken kann.
Was ist die einmalige Abschreibung
Standardmäßig werden Anlagegüter (Geräte, Maschinen, Fahrzeuge) über mehrere Jahre abgeschrieben — monatlich wird ein Teil des Wertes als Betriebsausgabe erfasst. Die einmalige Abschreibung ermöglicht es, den gesamten Wert sofort abzusetzen — im Jahr der Inbetriebnahme des Anlagegutes.
Ergebnis: höhere Betriebsausgaben im ersten Jahr → niedrigere Einkommensteuer.
Grenzen 2026
- Anlagegut mit einem Wert von ≤ 10 000 PLN netto — einmalige Abschreibung ohne Jahresobergrenze, für alle Steuerpflichtigen
- Anlagegüter über 10 000 PLN netto — Gesamtvolumen bis zu 100 000 PLN pro Jahr, jedoch nur für kleine Steuerpflichtige und Unternehmensgründer (Gegenwert von 50 000 EUR)
Die Grenze von 100 000 PLN bezieht sich auf die gesamte Summe der einmaligen Abschreibungen im Jahr, unabhängig von der Anzahl der Anlagegüter.
Wer ist berechtigt
Die einmalige Abschreibung über 10 000 PLN steht folgenden Personen zur Verfügung:
- Kleine PIT/CIT-Steuerpflichtige (mali podatnicy) — Nettoumsatz aus Verkäufen ≤ 2 Mio. EUR im Vorjahr
- Unternehmensgründer — im ersten Geschäftsjahr, unabhängig von der Rechtsform
Nicht berechtigt sind große Unternehmen, Betriebe, die länger als ein Jahr tätig sind und die 2-Mio.-EUR-Grenze überschreiten.
Welche Anlagegüter können einmalig abgeschrieben werden
Zulässig:
- Maschinen, Geräte, Büroausstattung (Kategorien 3–8 KŚT — polnische Klassifikation der Anlagegüter)
- Lastkraftwagen (Kategorie 7 KŚT)
- Computer, Laptops, Drucker, sonstige IT-Geräte
- Büroausstattung, Möbel
Nicht zulässig:
- Personenkraftwagen (sind ausgeschlossen)
- Immobilien (Gebäude, Geschäftsräume)
- Immaterielle Werte (Software, Lizenzen — unterliegen anderen Abschreibungsregeln)
Praxisbeispiel
Unternehmen X (kleiner Steuerpflichtiger): kauft im Januar 2026 eine CNC-Maschine für 80 000 PLN netto. Die Maschine wird im selben Monat in Betrieb genommen.
Ohne einmalige Abschreibung: Abschreibungssatz 25 %/Jahr = 20 000 PLN Betriebsausgaben pro Jahr über 4 Jahre. Steuerersparnis: 19 % × 20 000 = 3 800 PLN pro Jahr.
Mit einmaliger Abschreibung: 80 000 PLN Betriebsausgaben im Jahr 2026. Steuerersparnis: 19 % × 80 000 = 15 200 PLN sofortige Ersparnis. In den Folgejahren beträgt die Abschreibung null (das Gut ist vollständig abgeschrieben).
Vorteil: 11 400 PLN zusätzliche Ersparnis im ersten Jahr statt Verteilung auf 4 Jahre. Cashflow-Vorteil von 3 Jahren.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die einmalige Abschreibung nachträglich anwenden?
Was passiert, wenn ich das Anlagegut nach der einmaligen Abschreibung verkaufe?
Kann ich die einmalige Abschreibung mit einem Kredit kombinieren?
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