VAT

Reklamation vom Geschäftspartner — USt-Abrechnung und Korrekturrechnung 2026

2. Mai 2026 ~7 Min. Lesezeit

Eine Kundenreklamation bedeutet nicht nur eine Rückerstattung — sie erfordert auch eine VAT-Korrektur (Umsatzsteuerkorrektur) in der Steuererklärung. Ein Fehler in der Korrekturrechnung kann Zehntausende Złoty kosten. Wir zeigen das Verfahren für den Verkäufer (Korrekturrechnung ausstellen) und den Käufer (Korrektur verbuchen) im Jahr 2026.

Artikelillustration — Mehrwertsteuer VAT 2026

Situationen, die eine Korrekturrechnung erfordern

  • Qualitätsreklamation — mangelhafte Ware, Kunde sendet zurück
  • Mengenabweichung — Lieferung geringer als auf der Rechnung angegeben
  • Preisfehler — z. B. falscher VAT-Satz eingetragen
  • Teilrücksendung — Kunde gibt einen Teil der Bestellung zurück
  • Nachträglicher Rabatt — z. B. für schnelle Zahlung
  • Änderung des VAT-Satzes — sehr selten, kommt aber vor

Verfahren zur Ausstellung der Korrektur (Verkäufer)

  1. Eingang der Reklamation — schriftlich (E-Mail, Brief)
  2. Anerkennung der Reklamation — Entscheidung über Rückerstattung / Rabatt
  3. Ausstellung der Korrekturrechnung — im KSeF (Nationales e-Rechnungssystem, seit April 2026 verpflichtend)
  4. Pflichtangaben der Korrekturrechnung: Korrekturnummer, Datum, Bezug zur Originalrechnung, Änderungsbetrag
  5. Übermittlung an den Käufer — über KSeF oder direkt
  6. Korrektur der JPK_V7M (einheitliche Kontrollakte) — im laufenden Abrechnungszeitraum (nicht rückwirkend!)

Minuskorrektur vs. Pluskorrektur

Minuskorrektur (Verringerung) — Rücksendung, Rabatt, Mengenabweichung nach unten. Erfordert eine Bestätigung des Käufers (eine E-Mail mit Zustimmung genügt):

  • Ohne Bestätigung — der Käufer erkennt die Korrektur nicht an, der Verkäufer darf sie ebenfalls nicht buchen
  • Mit Bestätigung — beide Seiten korrigieren in der laufenden Steuererklärung

Pluskorrektur (Erhöhung) — z. B. zusätzliche Leistung, Kunde hat mehr erhalten. Ohne Bestätigung des Käufers — der Verkäufer korrigiert sofort.

Verfahren für den Käufer

Der Käufer erhält die Korrekturrechnung und:

  1. Prüft die Übereinstimmung mit der Originalrechnung und der Reklamation
  2. Bestätigt die Korrektur (per E-Mail oder über KSeF) — bei einer Minuskorrektur zwingend erforderlich
  3. Korrigiert seine JPK_V7M-Erklärung — im laufenden Abrechnungszeitraum
  4. Falls der Vorsteuerabzug aus der Originalrechnung bereits geltend gemacht wurde — verringert sich der abgezogene VAT-Betrag um die Korrektursumme
  5. Bei einer Pluskorrektur — der Käufer erhöht seinen Vorsteuerabzug

Häufigste Fehler

  • Fehlende Bestätigung des Käufers bei einer Minuskorrektur = der Verkäufer darf die VAT nicht mindern
  • Rückwirkende Korrektur — in der Erklärung des Vormonats. Nicht zulässig — die Korrektur erfolgt im laufenden Zeitraum
  • Fehlender Bezug zur Originalrechnung — formaler Fehler, das Finanzamt kann die Korrektur beanstanden
  • Korrektur als Stornierung — das ist NICHT dasselbe. Stornierung = Nullkorrektur + neue Rechnung. Teilrücksendung = Minuskorrektur über den konkreten Betrag

Häufig gestellte Fragen

Erfordert jede Reklamation eine Korrekturrechnung?
Nein — nur wenn sie sich auf die VAT-Rechnung auswirkt (Rückerstattung, Rabatt, Teilrücksendung). Eine Qualitätsreklamation ohne Rückerstattung (z. B. Austausch eines defekten Teils gegen ein identisches) ändert die VAT nicht.
Innerhalb welcher Frist muss die Korrektur ausgestellt werden?
Die Korrekturrechnung sollte unverzüglich nach der Reklamationsentscheidung ausgestellt werden — in der Praxis bis zum Ende des Folgemonats. Die Korrektur der JPK_V7M erfolgt im laufenden Abrechnungszeitraum.
Wie verhält es sich mit der Korrektur einer Rechnung, die über ein Jahr alt ist?
Eine Korrektur ist auch nach über einem Jahr möglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Jahren nach Ende des Jahres, in dem die Originalrechnung ausgestellt wurde. Hat der Käufer die VAT bereits abgezogen, muss auch er eine Korrektur vornehmen.

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