VAT

VAT-Erstattung in 25 Tagen — wann sie zusteht und wie man sie erhält

2. Mai 2026 ~7 Min. Lesezeit

Standardmäßig hat das Finanzamt 60 Tage Zeit für die Erstattung des VAT-Überschusses. Kleine Steuerpflichtige (Mały podatnik) können die Erstattung bereits in 25 Tagen erhalten — vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Voraussetzungen. Wir zeigen, wer sich qualifiziert, welche Unterlagen vorzubereiten sind und wie ein korrekter Antrag gestellt wird.

Artikelillustration — Mehrwertsteuer VAT 2026

Standardfristen für die VAT-Erstattung

Standardmäßig hat das Finanzamt 60 Tage Zeit für die Erstattung des VAT-Überschusses ab dem Zeitpunkt der Einreichung einer korrekten Erklärung JPK_V7M (einheitliche Kontrolldatei mit VAT-Erklärung, monatlich) oder V7K (vierteljährlich). Die Frist kann sich auf 180 Tage verlängern, wenn das Finanzamt eine Überprüfung der Abrechnung für erforderlich hält.

Für kleine Steuerpflichtige und bestimmte Branchen steht jedoch eine beschleunigte Erstattung in 25 Tagen zur Verfügung.

Wer kann die Erstattung in 25 Tagen erhalten

Den Antrag auf eine 25-Tage-Erstattung kann ein VAT-Steuerpflichtiger stellen, der alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Er besitzt den Status eines kleinen VAT-Steuerpflichtigen (Umsatz ≤ 2 Mio. EUR)
  • Er hat in den letzten 12 Monaten fristgerecht VAT-Erklärungen eingereicht
  • Er hat keine Steuerrückstände (VAT, PIT/CIT, ZUS (Sozialversicherungsanstalt))
  • Alle Verkaufsrechnungen im Erstattungszeitraum wurden bezahlt
  • Einkaufsrechnungen sind zu mindestens 50 % bezahlt oder durch bargeldlose Zahlungsform belegt

Wie stellt man den Antrag auf 25-Tage-Erstattung

In der Erklärung JPK_V7M / V7K im Feld „Ich beantrage eine Erstattung innerhalb von 25 Tagen" markieren Sie JA. Es müssen keine zusätzlichen Unterlagen eingereicht werden — der Antrag ist Bestandteil der Erklärung.

Achtung: Die Erklärung muss fristgerecht eingereicht werden (bis zum 25. Tag des Folgemonats). Eine verspätete Einreichung schließt die beschleunigte Erstattung automatisch aus.

Was die Erstattung trotz Antrag verzögern kann

  • Überprüfung durch das Finanzamt — bei einem hohen VAT-Saldo werden die Unterlagen kontrolliert
  • Fehlende bargeldlose Zahlung bei Rechnungen über 15 000 PLN — formale Anforderung
  • Rechnungen im Split Payment (MPP, Mechanismus der geteilten Zahlung) — VAT vom technischen Konto wird separat abgerechnet
  • Importe aus Nicht-EU-Ländern — erfordern zusätzliche Zolldokumente

Praktische Hinweise

  1. Prüfen Sie alle Rückstände — selbst kleine ZUS-Schulden blockieren die beschleunigte Erstattung
  2. Bestätigen Sie vor Antragstellung die Bezahlung aller Verkaufsrechnungen
  3. Reichen Sie die JPK_V7 möglichst früh innerhalb des Abrechnungszeitraums ein — die Frist beginnt ab dem Tag der Einreichung der korrekten Erklärung zu laufen
  4. Bewahren Sie alle Überweisungsbelege auf — das Finanzamt kann diese anfordern

Häufig gestellte Fragen

Ist die 25-Tage-Erstattung garantiert?
Nein. Das Finanzamt hat das Recht, eine Prüfung einzuleiten, die die Frist automatisch auf 60–180 Tage verlängert. In der Praxis gelten die 25 Tage nur für problemlose Erklärungen.
Kann auch ein großes Unternehmen die 25-Tage-Erstattung erhalten?
Standardmäßig nein — dies ist ein Privileg kleiner Steuerpflichtiger. Große Unternehmen mit einem Exportanteil von über 30 % des Umsatzes können jedoch eine andere Vergünstigung nutzen — Erstattung in 60 Tagen mit der Möglichkeit einer Verkürzung auf 25 Tage.
Was passiert, wenn das Finanzamt nicht innerhalb von 25 Tagen erstattet?
Nach Überschreitung der Frist steht Ihnen eine Verzinsung ab dem 25. Tag zu. Melden Sie den Sachverhalt schriftlich beim Finanzamt — in den meisten Fällen ist eine verlängerte Überprüfung der Grund.

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