Homeoffice — KUP, Kostenerstattung und Arbeitgeberpflichten 2026
Seit 2023 ist die Arbeit im Homeoffice in Polen gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber hat konkrete Pflichten — unter anderem muss er dem Arbeitnehmer die Kosten für Internet, Strom und Arbeitsmittel erstatten. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Kostenerstattung (ekwiwalent). Wir zeigen, wie das Ganze steuerlich abgerechnet wird und was es beide Seiten im Jahr 2026 kostet.
Was bedeutet Homeoffice im rechtlichen Sinne
Homeoffice (seit dem 7. April 2023) ist eine Arbeitsleistung an einem vom Arbeitnehmer angegebenen und mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort — in der Regel zu Hause. Formen:
- Dauerhaft — im Arbeitsvertrag ist Homeoffice als reguläre Arbeitsform festgelegt
- Gelegentlich — bis zu 24 Tage pro Jahr, ohne zusätzliche Pflichten
- Hybrid — eine Mischung aus Büro- und Heimarbeit
Pflichten des Arbeitgebers
- Kostenerstattung für Medien (Internet, Strom) und Arbeitsmaterialien
- Bereitstellung von Arbeitsmitteln oder Kostenerstattung, wenn der Arbeitnehmer eigene Geräte nutzt
- Arbeitsschutz (BHP) — Schulung, Gefährdungsbeurteilung, Versicherung
- Homeoffice-Regelung — ein schriftliches Dokument mit Verfahrensvorschriften
- Kommunikation — Tools (Slack, Teams etc.) auf Kosten des Arbeitgebers
Bei Nichterfüllung drohen Maßnahmen der PIP (Państwowa Inspekcja Pracy — polnische Arbeitsinspektion) und Schadensersatzforderungen.
Wie hoch ist die Kostenerstattung
Die Höhe der Kostenerstattung (ekwiwalent) ist gesetzlich nicht fest vorgeschrieben — die Parteien vereinbaren sie im Vertrag. Praxis und Rechtsprechung:
- Internet: 50–150 PLN/Monat (proportional zum Verhältnis dienstliche/private Nutzung)
- Strom: 50–100 PLN/Monat (Arbeitsstunden × Leistung des Computers × kWh-Preis)
- Arbeitsmittel (wenn der Arbeitnehmer seinen eigenen Laptop nutzt): 100–300 PLN/Monat oder einmalig 1.500–3.000 PLN als Abschreibung
- Gesamte Erstattung: typischerweise 200–500 PLN/Monat
Steuerliche Behandlung — KUP und PIT
Für den Arbeitgeber: Die Kostenerstattung ist in voller Höhe als KUP (koszty uzyskania przychodu — steuerlich absetzbare Betriebsausgaben) anrechenbar, sofern sie im Vertrag bzw. in der Homeoffice-Regelung dokumentiert ist. Keine VAT (Zahlung an den Arbeitnehmer).
Für den Arbeitnehmer: Die Kostenerstattung gilt nicht als Einkommen, wenn sie die tatsächlichen Kosten der Heimarbeit abdeckt. Sie ist frei von PIT (polnische Einkommensteuer) und ZUS (Sozialversicherungsbeiträge).
Damit die Erstattung steuerfrei bleibt:
- Sie muss im Arbeitsvertrag oder in der Homeoffice-Regelung festgehalten sein
- Die Höhe muss angemessen und nicht überzogen sein
- Der Arbeitnehmer muss nicht jede einzelne Rechnung vorlegen, es muss jedoch eine Begründung vorliegen
Eine überhöhte Erstattung (z. B. 2.000 PLN/Monat bei 4 Stunden täglicher Arbeit) kann vom Finanzamt (US — Urząd Skarbowy) als verdecktes Einkommen eingestuft werden.
Häufig gestellte Fragen
Kann der Arbeitnehmer Homeoffice ablehnen?
Wie verhält es sich mit ZUS bei der Kostenerstattung?
Kann ich aus dem Ausland im Homeoffice arbeiten?
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