Steuern

Kryptowährungen im Unternehmen — Steuern, Buchhaltung und Berichterstattung 2026

2. Mai 2026 ~7 Min. Lesezeit

Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen werden zunehmend als Zahlungsmittel zwischen Unternehmen eingesetzt. Das polnische Steuersystem hat jedoch seine eigenen spezifischen Regelungen — ein Fehler kann Zehntausende Złoty an Strafen kosten. Wir zeigen, wie Sie Kryptowährungen im Unternehmen 2026 korrekt abrechnen.

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Rechtlicher Status von Kryptowährungen in Polen

Kryptowährungen werden im polnischen Recht als digitale Vermögenswerte behandelt, NICHT als Währung. Das bedeutet:

  • Kauf/Verkauf = einkommensteuerpflichtige Transaktion
  • Bezahlung mit Kryptowährung für eine Ware/Dienstleistung = Tauschgeschäft, auf beiden Seiten steuerpflichtig
  • Sie sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel im Sinne des Gesetzes

PIT/CIT — Besteuerung von Kryptowährungen

Für natürliche Personen mit JDG (Einzelunternehmen):

  • Verkauf von Kryptowährung = Einkünfte aus Geschäftstätigkeit (PIT-36)
  • Anschaffungskosten = KUP (steuerlich absetzbare Kosten) zum Zeitpunkt des Verkaufs (FIFO-Methode)
  • Steuersatz: PIT 19 % (Flatrate) oder progressive Skala (12 %/32 %)

Für Kapitalgesellschaften (CIT):

  • CIT 19 % oder 9 % (Kleinsteuerzahler)
  • Bewertung zum Jahresende — zu Anschaffungskosten (HC), ohne Anpassung an den aktuellen Marktwert

VAT — wann Kryptowährungen der Umsatzsteuer unterliegen

Verkauf von Kryptowährung von Person zu Person (B2C und C2C) — grundsätzlich von der VAT befreit auf Grundlage des EuGH-Urteils C-264/14 (Hedqvist).

Tausch Kryptowährung → Ware/Dienstleistung — VAT-pflichtig seitens des Waren-/Dienstleistungsverkäufers. Die Kryptowährung gilt als Zahlungsform.

Mining (Schürfen) — von der VAT befreit (kein konkreter Leistungsempfänger).

Praktische Aufzeichnungspflichten

Jede Kryptowährungstransaktion erfordert folgende Dokumentation:

  • Transaktionsdatum
  • Art der Kryptowährung (BTC, ETH, USDT …)
  • Menge (auf 8 Dezimalstellen genau)
  • PLN-Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion (von der Börse oder NBP — Polnische Nationalbank)
  • PLN-Wert (Menge × Kurs)
  • Gegenpartei der Transaktion (sofern bekannt)

Ohne diese Aufzeichnungen können Sie die Anschaffungskosten nicht nachweisen — das Finanzamt behandelt dann den gesamten Verkaufserlös als Einkommen, ohne Kosten = höhere Steuer.

KSeF und Kryptowährungen

Seit 2026 ist KSeF (Nationales System für elektronische Rechnungen) für die meisten Unternehmen verpflichtend. Eine Rechnung für einen in Kryptowährung bezahlten Verkauf:

  • Wird in PLN ausgestellt — der Wert wird zum Kurs am Ausstellungstag umgerechnet
  • Zahlungsart: „Sonstige" oder „Zahlung in digitalen Vermögenswerten"
  • Betrag = PLN-Wert zum jeweiligen Kurs
  • Die Kryptowährungszahlung wird separat in der Buchhaltung erfasst

Die Rechnung wird in PLN ausgestellt, nicht in BTC — das polnische System unterstützt nur PLN und einige wenige Fremdwährungen in bestimmten Fällen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Kryptowährungen versteuern, die ich langfristig halte?
Nein, solange Sie diese nicht verkaufen. Der Wert der Kryptowährungen im Portfolio hat bis zum Zeitpunkt einer Transaktion (Verkauf oder Tausch gegen Ware/Dienstleistung) keine steuerliche Auswirkung.
Wie werden Einkünfte aus DeFi (Yield Farming, Staking) abgerechnet?
Jeder als Belohnung erhaltene neue Token = Einkommen zum PLN-Wert am Tag des Erhalts. Ein späterer Verkauf = zweites Einkommen (Differenz zwischen Verkaufspreis und Wert bei Erhalt).
Sind Kryptowährungen als Betriebsausgaben absetzbar?
Nicht direkt — Kryptowährungen selbst sind keine Dienstleistung oder Ware für die typische Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Sie werden erst dann zur Betriebsausgabe, wenn Sie sie mit Gewinn verkaufen (dann gilt als KUP der Anschaffungspreis).

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