Kryptowährungen im Unternehmen — Steuern, Buchhaltung und Berichterstattung 2026
Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen werden zunehmend als Zahlungsmittel zwischen Unternehmen eingesetzt. Das polnische Steuersystem hat jedoch seine eigenen spezifischen Regelungen — ein Fehler kann Zehntausende Złoty an Strafen kosten. Wir zeigen, wie Sie Kryptowährungen im Unternehmen 2026 korrekt abrechnen.
Rechtlicher Status von Kryptowährungen in Polen
Kryptowährungen werden im polnischen Recht als digitale Vermögenswerte behandelt, NICHT als Währung. Das bedeutet:
- Kauf/Verkauf = einkommensteuerpflichtige Transaktion
- Bezahlung mit Kryptowährung für eine Ware/Dienstleistung = Tauschgeschäft, auf beiden Seiten steuerpflichtig
- Sie sind KEIN gesetzliches Zahlungsmittel im Sinne des Gesetzes
PIT/CIT — Besteuerung von Kryptowährungen
Für natürliche Personen mit JDG (Einzelunternehmen):
- Verkauf von Kryptowährung = Einkünfte aus Geschäftstätigkeit (PIT-36)
- Anschaffungskosten = KUP (steuerlich absetzbare Kosten) zum Zeitpunkt des Verkaufs (FIFO-Methode)
- Steuersatz: PIT 19 % (Flatrate) oder progressive Skala (12 %/32 %)
Für Kapitalgesellschaften (CIT):
- CIT 19 % oder 9 % (Kleinsteuerzahler)
- Bewertung zum Jahresende — zu Anschaffungskosten (HC), ohne Anpassung an den aktuellen Marktwert
VAT — wann Kryptowährungen der Umsatzsteuer unterliegen
Verkauf von Kryptowährung von Person zu Person (B2C und C2C) — grundsätzlich von der VAT befreit auf Grundlage des EuGH-Urteils C-264/14 (Hedqvist).
Tausch Kryptowährung → Ware/Dienstleistung — VAT-pflichtig seitens des Waren-/Dienstleistungsverkäufers. Die Kryptowährung gilt als Zahlungsform.
Mining (Schürfen) — von der VAT befreit (kein konkreter Leistungsempfänger).
Praktische Aufzeichnungspflichten
Jede Kryptowährungstransaktion erfordert folgende Dokumentation:
- Transaktionsdatum
- Art der Kryptowährung (BTC, ETH, USDT …)
- Menge (auf 8 Dezimalstellen genau)
- PLN-Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion (von der Börse oder NBP — Polnische Nationalbank)
- PLN-Wert (Menge × Kurs)
- Gegenpartei der Transaktion (sofern bekannt)
Ohne diese Aufzeichnungen können Sie die Anschaffungskosten nicht nachweisen — das Finanzamt behandelt dann den gesamten Verkaufserlös als Einkommen, ohne Kosten = höhere Steuer.
KSeF und Kryptowährungen
Seit 2026 ist KSeF (Nationales System für elektronische Rechnungen) für die meisten Unternehmen verpflichtend. Eine Rechnung für einen in Kryptowährung bezahlten Verkauf:
- Wird in PLN ausgestellt — der Wert wird zum Kurs am Ausstellungstag umgerechnet
- Zahlungsart: „Sonstige" oder „Zahlung in digitalen Vermögenswerten"
- Betrag = PLN-Wert zum jeweiligen Kurs
- Die Kryptowährungszahlung wird separat in der Buchhaltung erfasst
Die Rechnung wird in PLN ausgestellt, nicht in BTC — das polnische System unterstützt nur PLN und einige wenige Fremdwährungen in bestimmten Fällen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich Kryptowährungen versteuern, die ich langfristig halte?
Wie werden Einkünfte aus DeFi (Yield Farming, Staking) abgerechnet?
Sind Kryptowährungen als Betriebsausgaben absetzbar?
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