E-Commerce

Dropshipping in Polen 2026 — VAT, Steuern und Pflichten

2. Mai 2026 ~7 Min. Lesezeit

Dropshipping ist ein Geschäftsmodell, bei dem Sie Produkte aus dem Lager eines Lieferanten (meist in China oder der EU) verkaufen, ohne diese selbst physisch zu lagern. Aus Sicht des polnischen Steuerrechts handelt es sich dabei um ein vollwertiges Gewerbe — mit VAT (polnische Umsatzsteuer), KPiR (Einnahmen-Ausgaben-Buch) und sämtlichen steuerlichen Pflichten. Wir zeigen Ihnen die gesamte steuerliche Seite des Dropshippings 2026.

Artikelillustration — Online-Shop 2026

Dropshipping-Modelle und VAT

  • Lieferant in der EU → Kunde in Polen/EU — innergemeinschaftlicher Verkauf, VAT 23 % / OSS
  • Lieferant in der EU → Kunde außerhalb der EU — Export, VAT 0 %
  • Lieferant außerhalb der EU (China) → Kunde in der EU unter 150 EUR — IOSS (Import One Stop Shop), VAT wird beim Kauf durch Sie entrichtet
  • Lieferant außerhalb der EU → Kunde in der EU über 150 EUR — der Kunde zahlt VAT bei Empfang des Pakets, zuzüglich Zollgebühren

IOSS — entscheidend für Dropshipping aus China

IOSS (Import One Stop Shop) — gilt seit Juli 2021 für Sendungen bis 150 EUR. Ohne IOSS zahlt der Kunde VAT bei der Zustellung (häufig auch Zollgebühren) — das verschlechtert das Einkaufserlebnis erheblich und führt zu Reklamationen.

Mit IOSS:

  • Sie (als Verkäufer) registrieren sich im polnischen IOSS-System
  • Der Kunde sieht den Preis inkl. VAT sofort im Shop
  • Das Paket passiert den Zoll ohne Nachzahlung
  • Sie melden und zahlen die eingenommene VAT monatlich

Ohne IOSS — Pakete bleiben beim Zoll hängen, Kunden sind unzufrieden, Rückerstattungen werden zur Norm.

KPiR und Dropshipping

Jeden Verkauf dokumentieren Sie im KPiR (Einnahmen-Ausgaben-Buch):

  • Einnahme — Zeitpunkt des Zahlungseingangs vom Kunden (Rechnung, Kassenbeleg, Zahlungsbestätigung)
  • Einkaufskosten — Zeitpunkt des Einkaufs beim Lieferanten (Rechnung des ausländischen Unternehmens, AliExpress-Beleg, PayPal-Bestätigung)
  • Versandkosten — steuerlich absetzbar als KUP (Betriebsausgabe), meist im Lieferantenpreis enthalten
  • Plattform-Provision (Allegro, Amazon, Shopify) — KUP

Ausländische Rechnungen (z. B. von AliExpress, einem deutschen Lieferanten) — als KUP anrechenbar nach Umrechnung von EUR in PLN zum NBP-Kurs (Nationalbank) am Ausstellungstag.

KSeF und Dropshipping

Seit April 2026 ist KSeF (nationales System für elektronische Rechnungen) für aktive VAT-Steuerpflichtige verpflichtend. Für Dropshipper bedeutet das:

  • Alle B2B-Verkaufsrechnungen — müssen über KSeF ausgestellt werden
  • Rechnungen von EU-Lieferanten — werden über KSeF empfangen
  • B2C-Kunden — erhalten Kassenbons oder vereinfachte Rechnungen (außerhalb von KSeF möglich)
  • Online-Shops müssen sich über die KSeF-API integrieren

Die häufigsten Fehler von Dropshippern

  1. Fehlende VAT-Registrierung bei einem Umsatz über 200 000 PLN/Jahr
  2. Kein IOSS beim Verkauf aus China → Kunden erhalten Zollrechnungen, es kommt zu Rückerstattungen und negativen Bewertungen
  3. Nicht dokumentierte Einkäufe bei AliExpress — das Finanzamt erkennt diese ohne PayPal-/Kartenauszüge nicht als KUP an
  4. Verkauf über ein privates Konto — Anfechtung des Gewerblichkeitsstatus, Nacherhebung von VAT
  5. Fehlende Registrierung bei UODO (Datenschutzbehörde) — die DSGVO verlangt eine Anmeldung, wenn Sie Kundendaten verarbeiten (was in einem Online-Shop immer der Fall ist)

Häufig gestellte Fragen

Kann man Dropshipping auf Ryczałt (Pauschalbesteuerung) betreiben?
Ja — der Steuersatz beträgt 3 % für Handelstätigkeit. Allerdings können Sie dann die Einkaufskosten beim Lieferanten nicht absetzen → das lohnt sich nur bei sehr hoher Marge.
Wie verhält es sich mit der VAT bei AliExpress?
Wenn Sie B2C in der EU verkaufen und die Pakete unter 150 EUR liegen — gilt IOSS. Darüber — zahlt der Kunde VAT bei Empfang. Die Rechnung von AliExpress = KUP in PLN nach Umrechnung.
Muss ich B2C-Kunden Rechnungen ausstellen?
Nein, aber Sie benötigen eine (Online-)Registrierkasse, die beim Finanzamt angemeldet ist. Der Kunde erhält einen Kassenbon, eine Rechnung nur auf Verlangen. Die Befreiungsgrenze für die Registrierkasse liegt bei 20 000 PLN/Jahr (ab 2026 gesenkt).

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