Vollmacht UPL-1 — wie man sie ausfüllt und welche Fehler man vermeiden sollte 2026
UPL-1 ist ein Dokument, mit dem Ihr Buchhalter, Steuerberater oder Rechtsanwalt in Ihrem Namen beim Finanzamt handeln kann — Steuererklärungen einreichen, Korrespondenz entgegennehmen und Sie in Verfahren vertreten. Wir zeigen, wie Sie das Formular im Jahr 2026 korrekt ausfüllen und einreichen.
Was ist UPL-1
UPL-1 ist das Formular für eine allgemeine Vollmacht gegenüber dem Finanzamt. Nach der Einreichung kann Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Namen:
- Steuererklärungen einreichen (PIT, CIT, VAT)
- Korrespondenz vom Finanzamt entgegennehmen
- Anträge stellen (auf Erstattung, Steuervergünstigung, verbindliche Auskunft)
- Sie in Prüfungsverfahren vertreten
- Steuern von seinem Konto zahlen (sofern die Vollmacht dies umfasst)
Arten von Steuervollmachten
| Formular | Umfang | Gültigkeit |
|---|---|---|
| UPL-1 | Allgemeine Vollmacht — alle Angelegenheiten | Bis zum Widerruf |
| UPL-1A | Aktualisierung der UPL-1 (Datenänderung) | Bis zum Widerruf |
| OPL-1 | Widerruf der Vollmacht | Sofort |
| UPL-1P | Vollmacht zur Unterzeichnung elektronischer Steuererklärungen | Bis zum Widerruf |
Am häufigsten verwendet: UPL-1 (allgemein) und UPL-1P (elektronische Erklärungen).
Ausfüllung — Schritt für Schritt
- Abschnitt A: Daten des Vollmachtgebers — Ihre Daten (NIP (polnische Steuer-ID), Vor- und Nachname/Firmenname, Adresse)
- Abschnitt B: Daten des Bevollmächtigten — Buchhalter/Steuerberater (NIP, persönliche Daten, Adresse)
- Abschnitt C: Umfang der Vollmacht — alle Angelegenheiten, VAT-Angelegenheiten, PIT-Angelegenheiten, Prüfung
- Abschnitt D: Gültigkeitsdauer — unbefristet oder bis zu einem bestimmten Datum
- Unterschriften — Ihre und die des Bevollmächtigten
- Anlage — Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten
Stempelgebühr und Fristen
Stempelgebühr: 17 PLN pro Vollmacht (zu zahlen an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, bei der Sie einreichen). UPL-1, die online eingereicht wird — gebührenfrei.
Frist: Die Vollmacht gilt ab dem Tag der Einreichung beim Finanzamt. Rückwirkende Daten (z. B. „ab Januar") sind nicht wirksam.
Einreichung:
- Online über e-Urząd Skarbowy (elektronisches Finanzamt — am schnellsten, gebührenfrei)
- Per Post / persönlich — mit Stempelgebühr
- Über ePUAP (elektronische Verwaltungsplattform) — mit Profil Zaufany (vertrauenswürdiges Profil)
Häufigste Fehler
- Fehlende NIP des Bevollmächtigten — das Formular wird abgelehnt
- Unklarer Umfang — „alle Angelegenheiten" ist zulässig, aber „VAT-Angelegenheiten" und „PIT-Angelegenheiten" erfordern jeweils eine separate UPL
- Fehlende Unterschriften — Ihre ODER die des Bevollmächtigten = ungültig
- Handeln ohne eingetragene UPL-1 — der Bevollmächtigte darf erst nach registrierter UPL tätig werden
- Nicht aktualisierte UPL — bei Änderung der Daten des Bevollmächtigten ist eine UPL-1A erforderlich
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Vollmacht von einem Tag auf den anderen widerrufen?
Haftet der Bevollmächtigte für meine Fehler?
Kann ich mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig haben?
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