Steuern

Vollmacht UPL-1 — wie man sie ausfüllt und welche Fehler man vermeiden sollte 2026

2. Mai 2026 ~7 Min. Lesezeit

UPL-1 ist ein Dokument, mit dem Ihr Buchhalter, Steuerberater oder Rechtsanwalt in Ihrem Namen beim Finanzamt handeln kann — Steuererklärungen einreichen, Korrespondenz entgegennehmen und Sie in Verfahren vertreten. Wir zeigen, wie Sie das Formular im Jahr 2026 korrekt ausfüllen und einreichen.

Artikelillustration — Księgowość 365

Was ist UPL-1

UPL-1 ist das Formular für eine allgemeine Vollmacht gegenüber dem Finanzamt. Nach der Einreichung kann Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Namen:

  • Steuererklärungen einreichen (PIT, CIT, VAT)
  • Korrespondenz vom Finanzamt entgegennehmen
  • Anträge stellen (auf Erstattung, Steuervergünstigung, verbindliche Auskunft)
  • Sie in Prüfungsverfahren vertreten
  • Steuern von seinem Konto zahlen (sofern die Vollmacht dies umfasst)

Arten von Steuervollmachten

FormularUmfangGültigkeit
UPL-1Allgemeine Vollmacht — alle AngelegenheitenBis zum Widerruf
UPL-1AAktualisierung der UPL-1 (Datenänderung)Bis zum Widerruf
OPL-1Widerruf der VollmachtSofort
UPL-1PVollmacht zur Unterzeichnung elektronischer SteuererklärungenBis zum Widerruf

Am häufigsten verwendet: UPL-1 (allgemein) und UPL-1P (elektronische Erklärungen).

Ausfüllung — Schritt für Schritt

  1. Abschnitt A: Daten des Vollmachtgebers — Ihre Daten (NIP (polnische Steuer-ID), Vor- und Nachname/Firmenname, Adresse)
  2. Abschnitt B: Daten des Bevollmächtigten — Buchhalter/Steuerberater (NIP, persönliche Daten, Adresse)
  3. Abschnitt C: Umfang der Vollmacht — alle Angelegenheiten, VAT-Angelegenheiten, PIT-Angelegenheiten, Prüfung
  4. Abschnitt D: Gültigkeitsdauer — unbefristet oder bis zu einem bestimmten Datum
  5. Unterschriften — Ihre und die des Bevollmächtigten
  6. Anlage — Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten

Stempelgebühr und Fristen

Stempelgebühr: 17 PLN pro Vollmacht (zu zahlen an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, bei der Sie einreichen). UPL-1, die online eingereicht wird — gebührenfrei.

Frist: Die Vollmacht gilt ab dem Tag der Einreichung beim Finanzamt. Rückwirkende Daten (z. B. „ab Januar") sind nicht wirksam.

Einreichung:

  • Online über e-Urząd Skarbowy (elektronisches Finanzamt — am schnellsten, gebührenfrei)
  • Per Post / persönlich — mit Stempelgebühr
  • Über ePUAP (elektronische Verwaltungsplattform) — mit Profil Zaufany (vertrauenswürdiges Profil)

Häufigste Fehler

  • Fehlende NIP des Bevollmächtigten — das Formular wird abgelehnt
  • Unklarer Umfang — „alle Angelegenheiten" ist zulässig, aber „VAT-Angelegenheiten" und „PIT-Angelegenheiten" erfordern jeweils eine separate UPL
  • Fehlende Unterschriften — Ihre ODER die des Bevollmächtigten = ungültig
  • Handeln ohne eingetragene UPL-1 — der Bevollmächtigte darf erst nach registrierter UPL tätig werden
  • Nicht aktualisierte UPL — bei Änderung der Daten des Bevollmächtigten ist eine UPL-1A erforderlich

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Vollmacht von einem Tag auf den anderen widerrufen?
Ja. Sie reichen OPL-1 beim selben Finanzamt ein — die Vollmacht erlischt am Tag der Einreichung.
Haftet der Bevollmächtigte für meine Fehler?
Der Bevollmächtigte (insbesondere ein lizenzierter Steuerberater) verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung — er haftet für seine eigenen Fehler. Sie haften für fehlerhafte Angaben, die Sie dem Bevollmächtigten übermittelt haben.
Kann ich mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig haben?
Ja, aber jeder muss eine separate UPL mit genauem Umfang haben. Bei Konflikten (wenn beide widersprüchliche Erklärungen einreichen) — akzeptiert das Finanzamt die zuletzt eingereichte.

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Das Team von Księgowość 365 — erfahrene Buchhalter — übernimmt Ihre Buchhaltung und Abrechnungen nach aktuellen Vorschriften. Erste Buchhaltungsberatung online kostenlos.

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