Firmenschenkungen und Repräsentationskosten — Abrechnung im Jahr 2026
Schenkungen vom Unternehmen, Geschenke für Kunden, Organisation von Betriebsfeiern, Repräsentationskosten — in diesen Bereichen passieren leicht Fehler, die zu unnötig höheren Steuerzahlungen führen. Wir zeigen Ihnen, was Sie als KUP (koszt uzyskania przychodu — steuerlich absetzbare Betriebsausgabe) absetzen können und was nicht, sowie wie Sie jeden Aufwand korrekt dokumentieren.
Repräsentation vs. Werbung — der entscheidende Unterschied
Dies ist die wichtigste Unterscheidung im polnischen Steuerrecht:
- Werbung — vollständig als KUP absetzbar. Maßnahmen, die sich an einen unbestimmten Empfängerkreis (potenzielle Kunden) richten. Beispiele: Anzeigen, Druckmaterialien mit Firmenlogo, geringwertige Werbegeschenke mit Logo.
- Repräsentation — KEINE KUP. Ausgaben für konkrete, namentlich bekannte Kunden oder Geschäftspartner (Abendessen, teures Geschenk, Theaterabend). Zweck: Pflege und Stärkung der Beziehung zu bestimmten Personen.
Praxis der Finanzbehörde: Jeder „direkte" Kontakt mit einer konkreten Person = Repräsentation und somit keine KUP.
Geschenke mit Firmenlogo
Ausnahme: Geschenke mit Firmenlogo können als KUP anerkannt werden, jedoch nur wenn:
- Sie einen geringen Wert haben (üblicherweise unter 200 PLN)
- Ein sichtbares Logo vorhanden ist, das tatsächlich das Unternehmen bewirbt
- Sie an einen breiteren Personenkreis verteilt werden (Kunden, Partner, Veranstaltungen)
Teure Geschenke mit Logo (Laptop, Sportgeräte) — KEINE KUP, werden als Repräsentation eingestuft.
Betriebsfeiern und Firmenweihnachtsfeiern
Veranstaltungen für Mitarbeiter:
- Weihnachtsfeier, Frauentag, Teambuilding — KUP, sofern alle Mitarbeiter teilnehmen können (Gleichbehandlung)
- VAT (Mehrwertsteuer) — zu 100 % abzugsfähig, wenn die Rechnungen auf das Unternehmen ausgestellt sind
- Betrag — keine feste Obergrenze, aber angemessen (Prüfungen reagieren z. B. auf 5 000 PLN pro Person)
Veranstaltungen mit Kundenbeteiligung — Grauzone; die Finanzbehörde stuft diese in der Regel als Repräsentation ein.
Schenkungen — wann KUP, wann nicht
Schenkungen vom Unternehmen können in bestimmten Fällen als KUP anerkannt werden:
- Lebensmittelspenden für wohltätige Zwecke — KUP bis zu einem Wert von 1 000 PLN (an gemeinnützige Organisationen mit KRS-Nummer (Krajowy Rejestr Sądowy — polnisches Gerichtsregister))
- Sachspenden zur Krisenbewältigung (z. B. COVID-19 und andere Krisen — ad hoc, gesetzlich geregelt)
- Geldspenden — grundsätzlich KEINE KUP. Natürliche Personen können bis zu 6 % des Einkommens im PIT (polnische Einkommensteuer) als Steuerabzug geltend machen
Formale Voraussetzung: schriftlicher Schenkungsvertrag + Unterlagen des Beschenkten (Bestätigung der gemeinnützigen Organisation).
Weihnachtsprämien und Gutscheine
- Warengutscheine/Dienstleistungsgutscheine für Mitarbeiter (z. B. Prepaid-Karte, Einkaufsgutschein) — vollständig als KUP absetzbar, stellen jedoch Einkommen des Mitarbeiters dar (PIT 12–32 % aus dem Arbeitsverhältnis)
- Geldprämien — KUP, Einkommen des Mitarbeiters (volle PIT- und ZUS-Pflicht (Zakład Ubezpieczeń Społecznych — polnische Sozialversicherungsanstalt))
- Weihnachtspakete — bis 1 000 PLN jährlich pro Mitarbeiter können PIT-frei sein (aus dem ZFŚS (Zakładowy Fundusz Świadczeń Socjalnych — betrieblicher Sozialleistungsfonds) oder aus Betriebsmitteln mit entsprechender Dokumentation)
Häufig gestellte Fragen
Kann ich ein Abendessen mit einem Kunden absetzen?
Wie verhält es sich mit Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter?
Wie dokumentiere ich eine wohltätige Spende?
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